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Feuerbrandwarnung für den Landkreis Biberach
Im Landkreis Biberach sind die ersten Feuerbrandsymptome entdeckt worden: Kreisfachberater Alexander Ego von der Beratungsstelle für Garten- und Obstbau beim Landratsamt rechnet dieses Jahr mit verstärktem Befall.Wenn Blüten und Blätter an Apfelbaum oder Zwergmispel welken, sich dunkelbraun bis schwarz verfärben, eintrocknen, absterben und verbrannt aussehen, hat der Feuerbrand zugeschlagen. Die Triebe biegen sich bei Befall nach unten. Verursacher ist das hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Bakterium Erwinia amylovora, das die Gehölze infiziert. Die Krankheit stammt aus den USA, 1957 wurde der Erreger erstmals auch in Europa festgestellt. Inzwischen tritt der Feuerbrand in nahezu allen europäischen Ländern auf. Steigende Temperaturen sorgen dafür, dass er sich auch im Landkreis Biberach rasant ausbreitet.
Der Feuerbrand ist vor allem für den Erwerbsobstbau und den Streuobstanbau eine ernstzunehmende Gefahr. Doch auch Obst- und Ziergehölze produzierende Baumschulen, öffentliche Grünanlagen und Hausgärten sind bedroht. Von den Bakterien werden nach derzeitigem Wissensstand nur Gehölze aus der Pflanzenfamilie der Rosaceae, vornehmlich Kernobst befallen und geschädigt. Es sind: Apfel, Birne, Quitte, Zwergmispel, Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Eberesche, Zierquitte, Mispel und Stranvesie. Nicht gefährdet sind Steinobstarten, wie Kirsche, Pflaume, Mirabelle und Pfirsich oder Beerenobststräucher. Auch Nadelbäume und Laubbäume wie Flieder, Nussbaum, Kastanie, Ahorn und Gemüsepflanzen sind nicht gefährdet. Für Menschen und Tiere besteht ebenfalls keine Gefahr.
Optimale Infektionsbedingungen herrschen bei warmem, schwülem Wetter. Der Erreger überwintert in erkrankten Rindenpartien. Im Frühjahr, wenn die Temperaturen steigen, vermehren sich die Bakterien. An feuchtwarmen Tagen tritt aus den Befallsstellen ein weißlicher, später braun werdender klebriger Bakterienschleim aus. Von hier kann der Erreger durch saugende Insekten, wie Blattläuse, Zikaden und Wanzen sowie durch mechanische Verletzungen, wie zum Beispiel Hagel oder gärtnerische Schnittmaßnahmen auf junge Zweige übertragen werden. Bienen, Hummeln, Wespen und Fliegen übertragen die Bakterien mit dem Pollen auf andere Blüten.
Gegen Feuerbrand gibt es im Haus- und Kleingarten keine Bekämpfungsmöglichkeiten, sprich zugelassene Pflanzenschutz- und Stärkungsmittel. (Im Erwerbsobstbau und bei Vermehrungsbetrieben gelten besondere Regelungen).
Deshalb müssen leicht befallene Pflanzen 30 bis 40 cm nach Befallsende bis in das gesunde Holz zurück geschnitten werden. Stark befallene Pflanzen müssen gerodet und an Ort und Stelle verbrannt werden. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, kann man geringe Mengen erkrankten Materials über die Müllabfuhr beseitigen, größere sind direkt vor Ort oder auf dem von der Gemeinde ausgewiesenen Branntplatz/Funkenplatz anzuliefern. Dabei ist zu beachten, dass befallene Pflanzen keine anderen Wirtspflanzen berühren dürfen. Auch darf infiziertes Material keinesfalls einer Grüngutannahmestelle zugeführt werden. Die verwendeten Schnittwerkzeuge sind nach Gebrauch und vor jedem neuen Schnittobjekt mit 70-prozentigem Alkohol oder Brennspiritus (Einwirkzeit mindestens 10 Minuten), besser noch durch Abflammen, zu desinfizieren.
Weitere Informationen gibt es beim Landwirtschaftsamt, Alexander Ego, Telefon: 07351/52-6178 oder per E-mail: alexander.ego@biberach.de.
Online: 18.6.08 00:00 • Newsgebiet: Feuerbrand • Alle Meldungen • Kommentare (0)
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