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Feuerbrand breitet sich im Obstbau momentan dramatisch aus

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„Wenn Blüten und Blätter an Apfelbaum oder Zwergmispel welken, sich dunkelbraun bis schwarz verfärben, eintrocknen, absterben und verbrannt aussehen, hat der Feuerbrand zugeschlagen“, so Kreisfachberater Alexander Ego, Beratungsstelle für Garten- und Obstbau am Landratsamt in Biberach. Besonders dramatisch ist die diesjährige Entwicklung, da bei der Blüte der Obstbäume im April unter optimalen Wetterbedingungen die Infektion massiv stattfand und bei den momentan hohen Temperaturen der Feuerbrand explosionsartig ausbricht und sich entsprechend stark verbreitet.

Verursacher ist das hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Bakterium Erwinia amylovora, das die Gehölze infiziert. Die Krankheit stammt aus den USA, 1957 wurde der Erreger erstmals auch in Europa festgestellt. Inzwischen tritt der Feuerbrand in nahezu allen europäischen Ländern auf.
Der Feuerbrand ist vor allem für den Erwerbsobstbau und den Streuobstanbau eine ernste Gefahr. In zunehmendem Maße sind auch Obst- und Ziergehölze produzierende Baumschulen, öffentliche Grünanlagen und Hausgärten bedroht. Von den Feuerbrandbakterien können nach derzeitigem Wissensstand nur Gehölze aus der Pflanzenfamilie der Rosaceae, vornehmlich Kernobst befallen und geschädigt werden. Dies sind: Apfel, Birne, Quitte, Zwergmispel, Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Eberesche, Zierquitte, Mispel und Stranvesie.

Nicht gefährdet sind Steinobstarten, wie beispielsweise Kirsche, Pflaume, Mirabelle und Pfirsich oder Beerenobststräucher, Nadelbäume und Laubbäume wie Flieder, Nussbaum, Kastanie und Ahorn. Auch Gemüse und krautige Pflanzen sind nicht gefährdet. Für Menschen und Tiere besteht ebenfalls keine Gefahr.
Optimale Infektionsbedingungen für den Feuerbrand herrschen bei warmem, schwülem Wetter. Der Erreger überwintert in erkrankten Rindenpartien. Im Frühjahr, wenn die Temperaturen ansteigen, vermehren sich die Bakterien. An feuchtwarmen Tagen tritt aus den Befallsstellen ein weißlicher, später braun werdender klebriger Bakterienschleim aus. Von hier kann der Erreger durch saugende Insekten, wie Blattläuse, Zikaden und Wanzen sowie durch mechanische Verletzungen, wie zum Beispiel bei Hagel oder gärtnerischen Schnittmaßnahmen auf junge Zweige übertragen werden. Auch Bienen, Hummeln, Wespen und Fliegen übertragen die Bakterien mit den Pollen auf andere Blüten.

Bei Befall Rodung erforderlich
Es gibt gegen den Feuerbrand im Haus- und Kleingarten keine Bekämpfungsmöglichkeiten mit zugelassenen Pflanzenschutz- und Stärkungsmittel (gesonderte Regelungen für Vermehrungsbetriebe und Erwerbsobstbau). Deshalb müssen befallene Pflanzen gerodet und an Ort und Stelle verbrannt werden. Wenn das nicht möglich ist, können geringe Mengen erkrankten Materials über die Restmülltonne beseitigt werden, größere Mengen sind bei der Gemeinde vor Ort anzuliefern. Dabei ist zu beachten, dass befallene Pflanzen mit keinen anderen Pflanzen in Berührung kommen sollten. Auch darf infiziertes Material keinesfalls auf einer Grüngutannahmestelle abgeliefert werden. Die verwendeten Schnittwerkzeuge sind nach Gebrauch und vor jedem neuen Schnittobjekt mit 70-prozentigem Alkohol oder Brennspiritus (Einwirkzeit min 10 Minuten!), besser noch durch Abflammen, zu desinfizieren.

Info: Die Feuerbrandkrankheit ist meldepflichtig! Zuständige Stelle in Baden-Württemberg ist die Landesanstalt für Pflanzenschutz, Reinsburgstr. 107 in 70197 Stuttgart, Tel: 0711/6642-400, Dr. Moltmann oder unter www.lfp.bwl.de


Weitere Fragen beantwortet die Kreisberatungsstelle für Garten- und Obstbau, Tel: 07351/52-6178 oder alexander.ego@biberach.de


Foto: LRA

Online: 11.6.07 00:00 • Newsgebiet: Polizeibericht • Alle Meldungen


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